Die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH muss einer Anlegerin 15.570 Euro plus Zinsen erstatten. Das hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 1. März 2022 entschieden (Az.: 11 O 282/21). Zudem muss die Anlegerin keine weiteren Zahlungen aufgrund ihrer Beteiligung am Fonds Opalenburg Safeinvest 2 leisten.
„Unsere Mandantin wurde fehlerhaft beraten. Sie wurde weder über die Risiken der Beteiligung, insbesondere das Totalverlustrisiko, noch über die personelle Verflechtung zwischen der Opalenburg Vermögensverwaltung und der Medius Exclusive, die die Fondsbeteiligung vermittelt hat, informiert. Bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung hätte sie nicht in den Fonds investiert“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.
Der Anlegerin hatte sich im Sommer 2011 mit einem Betrag von 27.000 Euro an dem Fonds Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest 2 KG beteiligt. Vermittelt wurde die Beteiligung von einem Mitarbeiter der Medius Exclusive GmbH. Im April 2019 kündigte die Anlegerin ihre Beteiligung außerordentlich. Bis dahin hatte sie inklusive Agio 15.570 Euro eingezahlt.
Diesen Betrag verlangte sie nun von der Gründungsgesellschafterin Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH zurück. Sie habe in dem Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter der Medius deutlich gemacht, dass sie nur an einer sicheren Geldanlage zum Aufbau einer Altersvorsorge interessiert gewesen sei und keine Risiken eingehen wolle. Der Berater habe ihr den Opalenburg Safeinvest 2 als „Immobilienfonds“ und absolut sichere Geldanlage dargestellt. Nachteile und Risiken der Beteiligung, insbesondere das Totalverlustrisiko, habe er nicht erwähnt. Auch habe der Berater nicht darüber aufgeklärt, dass der damalige Vorstand der Opalenburg Vermögensverwaltung auch Geschäftsführer der Medius gewesen sei. Im Emissionsprospekt sei ebenfalls nicht ausreichend über diese personelle Verflechtung aufgeklärt worden.
Das LG Berlin folgte den Ausführungen der Klägerin und sprach ihr Schadenersatz zu. Als Gründungsgesellschafterin sei die Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH verpflichtet gewesen, ein zutreffendes Bild der Geldanlage zu zeichnen und über alle Umstände zu informieren, die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind. Das schließt insbesondere auch eine verständliche und vollständige Aufklärung über die Nachteile und Risiken der Beteiligung ein. Diese Aufklärung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Erfolge die Vermittlung der Beteiligung über eine Vertriebsgesellschaft wie hier der Medius, hafte die Gründungsgesellschafterin auch für falsche oder unzureichende Angaben der Vermittler, machte das LG Berlin deutlich.
Außerdem sei nicht ausreichend über die personelle Verflechtung aufgeklärt worden, weder im Beratungsgespräch noch im Emissionsprospekt. Dies sei umso erforderlicher gewesen, da durch das Agio in Höhe von 6 Prozent statt der sonst wohl üblichen 5 Prozent ein gesteigertes Interesse an der Vermittlung dieser Kapitalanlage bestand, so das Gericht.
Die unzureichende Aufklärung über die personelle Verflechtung und über die Risiken der Geldanlage sei ursächlich für die Anlageentscheidung der Klägerin gewesen. Die Opalenburg Vermögensverwaltung sei daher zum Schadenersatz verpflichtet und müsse der Klägerin ihre bisherigen Zahlungen in Höhe von 15.570 Euro zzgl. Zinsen erstatten und von allen weiteren Zahlungsverpflichtungen freistellen, entschied das LG Berlin.
Rechtsanwalt Gisevius hat zum wiederholten Mal Schadenersatz für Opalenburg-Anleger durchgesetzt. Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.
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